Niedersächsisches Hundegesetz wird verschärft

Du und dein Hund – fit for fuehrerschein?

Am 1. Februar hat das niedersächsische Landeskabinett einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Niedersächsischen Hundegesetzes beschlossen. Der Landtag muss noch zustimmen. Zukünftig sollen alle Hunde mit einem unter die Haut implantiertem Chip ausgestattet werden – schon derzeit lassen viele Hundefreunde das freiwillig machen, damit ihr Hund sich besser identifizieren lässt, falls er mal ausbückst. Auf dem Chip sind wichtige Daten des Halters gespeichert.
Warnschild: Vorsicht vor dem bisschen Hund
Jetzt sollen diese Daten gleichzeitig in einem Zentralregister beim Agrarministeriums hinterlegt werden. Kommt es zu Problemen mit dem Hund, Angriffen, Beißattacken, Unfällen oder Ähnliches, lässt sich der Besitzer schnell ermitteln. Außerdem wird jeder Hundehalter demnächst eine Haftpflichtversicherung für seinen vierbeinigen Begleiter abschließen müssen, die eine Schadenshöhe von bis zu einer Millionen Euro abzudecken hat. Und schließlich sollen alle, die sich fortan in Niedersachsen einen Hund anschaffen, den sogenannten Sachkundenachweis in Form des Kleinen Hundeführerscheins erbringen. Wer bereits einen oder mehrere Hunde hat und damit in der Vergangenheit – mindestens aber in den zurückliegenden zwei Jahren – keine Probleme bereitete, kann davon befreit werden. In Sachen Chip und Hundeführerschein räumt der Gesetzgeber eine zweijährige Frist nach Inkrafttreten des Gesetzes ein. Daher stehen diese beiden Neuerungen den Hundefreunden voraussichtlich 2013 ins Haus.
Mit diesen Maßnahmen, so der niedersächsische Agrarminister Gert Lindemann, verbessere sich die allgemeine Sicherheit im Land, Beißvorfälle könnten so in Zukunft verhindert werden.
Da können wir nur sagen: Toi, toi, toi!

Die Neuerungen auf einen Blick

– Jeder Hund bekommt einen Chip unter die Haut implantiert. Darauf sind wichtige Halterdaten gespeichert.
– Eine Haftpflichtversicherung für den Hund wird verpflichtend. Die Versicherung muss eine Schadenshöhe von einer Millionen Euro abdecken. Das wird beim Hundehalter mit zweihundert bis dreihundert Euro pro Jahr zu Buche schlagen.
– Wer sich einen Hund anschafft, muss Sachkunde nachweisen. Dies soll in Form einer praktischen und theoretischen Prüfung ein halbes Jahr nach der Anschaffung geschehen. Damit erwirbt der Hundebesitzer den Kleinen Hundeführerschein.
– Versicherung und Hundeführerschein kommen voraussichtlich erst 2013 auf die niedersächsischen Hundebesitzer zu.

Ein Gesetz für Groß und Klein – Bericht aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ)

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