Was ist eigentlich ein befestigter Weg? Diese Frage musste sich jüngst das Amtgericht Hannover stellen. Ein Jogger war Anfang letzten Jahres auf dem Truppenübungsplatz zwischen Langenhagen, Bothfeld und Isernhagen-Süd unterwegs und dabei nicht auf, sondern neben den Schotterpisten gelaufen. Feldjäger stoppten ihn und verhängten schließlich mithilfe der Polizei ein Bußgeld. Auf den Widerspruch des Läufers folgte eine Anzeige, die jetzt vom Gericht kassiert wurde. Es akzeptierte damit die Begründung des verklagten Mannes, dass schließlich in den letzten Jahren viele Trampelpfade auf dem Truppi entstanden seien, die mittlerweile auch als befestigt angesehen werden können. In der Tat: Eine juristische Definition, was denn ein befestigter Weg ist, gibt es bisher nicht. Ob in dieser Angelegenheit demnächst eine höhere Instanz angerufen wird, steht noch nicht fest. Auch liegt die offizielle gerichtliche Begründung noch nicht vor. Bis auf weiteres will die Bundeswehr jedoch keine Bußgelder mehr verhängen, wenn sie jemand auf den Trampelpfaden antrifft. Aber Vorsicht: Das kann sich bei neuer Rechtsprechung schnell ändern! Erst einmal ist das natürlich für uns Hundefreunde, die früher gern ihre „Wiesi- und Waldi-Runden auf dem Truppenübungsplatz drehten, ein gute Nachricht. In den letzten eineinhalb Jahren ist uns der Truppenübungsplatz durch vermehrte Kontrollen und auch durch die drohenden Strafgelder bei Regelverstoß so richtig madig gemacht worden.

- Wenn die rote Fahne an den Eingängen weht, sollte der Truppenübungsplatz für jeden absolute No-go-Area sein.
- Wie gesagt, es gilt Anleinpflicht: Daran sollten sich zuallererst jene halten, die ihre Hunde nicht unter Kontrolle haben und deren Hunde obendrein noch gern jagen.
- Lassen Sie Ihren Hund nicht durchs Unterholz stromern.
- Werden Sie von Angehörigen der Bundeswehr aufgefordert, Ihren Hund anzuleinen, dann bleiben Sie freundlich und kommen Sie dieser Aufforderung ohne Murren und Knurren nach! Bedenken Sie: Wir sind nur Gäste auf dem Truppenübungsplatz.