Dänisches Hundegesetz: Hundetötungen durch die dänische Polizei auf der Tagesordnung

Wenn es um Tierschutz und Hundehaltung geht, ähnelt das EU-Mitglied Dänemark derzeit eher einer Bananenrepublik als einem demokratischen Rechtstaat. Denn seit 2010 hat in bestimmten Fällen allein die Polizei, also ein staatliches Vollstreckungsorgan, darüber zu befinden, ob ein Hund getötet wird oder weiterleben darf.
Seit dem 01. Oktober 2010 ist in unserem Nachbarland ein Gesetz in Kraft, das „die Haltung, Zucht und Einfuhr von 13 Hunderassen verbietet, sofern sie nach dem 17. März 2010 angeschafft“ wurden: Neben den bekannten und weniger bekannten Kampfhunderassen fallen auch Herdenschutzhunde wie etwa der türkische Kangal oder der zentralasiatische Ovtcharka unter dieses Gesetz. Und: das Verbot gilt auch für alle Mischlinge der betreffenden Rassen.

13 Hunderassen und deren Mischlinge sind derzeit in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden.

  • Pitbull Terrier
  • Tosa Inu
  • Amerikanischer Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Amerikanische Bulldogge
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Ovtcharka
  • Kaukasischer Ovtcharka
  • Südrussischer Ovtcharka
  • Tornjak
  • Sarplaninac
    • ACHTUNG: Hunde dieser Rassen und entsprechende Mischlinge können in Dänemark ohne Weiteres von der Polizei konfisziert und getötet werden. Dabei reicht es aus, wenn ein Hund einem verbotenem Exemplar oder einem Listenmix auch nur ähnlich sieht.
      Es entscheidet allein die Polizei nach Augenschein.
      Einspruchsmöglichkeiten gibt es in der Regel nicht.
      Betroffen sind auch die Hunde von Touristen.
      hund-um-hannover.de rät daher: Liebe Hundefreunde, um Dänemark solltet ihr mit euren Hunden derzeit lieber einen großen Bogen machen!

Im Zweifelsfall hat immer der Besitzer den Nachweis zu erbringen, dass sein Hund kein Listenmix ist. Gelingt dies nicht, entscheidet die Polizei jeweils nach Augenschein und hat im Zweifelsfall letztlich das Recht, den Hund zu beschlagnahmen und töten zu lassen. Und so geschieht es auch, schätzungsweise müssen durchschnittlich zwei Hunde pro Tag sterben, weil sie auf der Verbotsliste stehen oder durch angeblich aggressives Verhalten in Erscheinung getreten sind.

Die dänische Polizei macht kurzen Prozess mit Hunden

Ein weiterer Aspekt dieses Gesetzes bezieht sich nämlich auf die Folgen vermeintlich schwerer Bissverletzungen, die ein Hund einem Menschen oder auch anderen Hunden zugefügt hat. In einer Information des dänischen Außenministeriums heißt es dazu lapidar: „Sollte ein Hund (gleich welcher Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es begründete Vermutungen gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.“ Um „andere erhebliche Schäden“ handelt es sich dabei in der Praxis immer, wenn die Bisswunde etwa bei einem verletzten Hund durch einen Tierarzt genäht werden muss. Der Tierarzt, der mindestens mit einem Stich näht, ist verpflichtet, das zu melden. Für den Hund, der gebissen hat, bedeutet das quasi automatisch das Todesurteil. Eine Prüfung der näheren Umstände ist dabei nicht vorgesehen, rechtliche Einspruchmöglichkeiten ebenso wenig.
Hund (Aussie) in Dänemark
Dänemark: Schön, aber für Hunde saugefährlich!

Wiederum ist es Aufgabe der Polizei, den betroffenen Hund zu konfiszieren, in ein Tierheim zu bringen und ihn dort töten zu lassen. Hundebesitzer wissen, wie schnell es durch unglückliche Umstände oder auch bei eher spielerischen Rauferein zu solchen Bissverletzungen kommen kann. Manchmal reicht es für eine Tötung bereits aus, dass ein Hund stiften gegangen ist und frei umherläuft. Schätzt die Polizei so einen Hund als irgendwie gefährlich oder aggressiv ein, darf sie ihn sofort töten lassen. Dänemarks Polizei macht mit Hunden kurzen Prozess.

Der Fall Thor – dänischer Polizist rettet Schäferhund

Entsprechung groß ist die Verunsicherung unter Hundebesitzern, nicht nur in Dänemark sondern auch in Deutschland. In den sozialen Netzwerken deutscher Hundefreunde sind diese erschreckenden Tötungspraktiken an Hunden in den letzten Wochen insbesondere durch den spektakulären Fall des Schäferhundes Thor publik geworden:
Der sieben Jahre alte Schäferhund einer 64 jährigen Rentnerin wurde von der Polizei konfisziert und sollte eingeschläfert werden. Zur Vorgeschichte: Die 64 jährige Rentnerin hatte wie viele Male zuvor mit ihrem Hund einen Spaziergang gemacht, als unvermittelt ein kleiner Hund hinter einem Container hervorsprang.
Beide, die Rentnerin und ihr Schäferhund, erschreckten sich. Ein ganz natürlicher Vorgang. Der Schäferhund, ein ausgebildeter Assistenzhund für die Arbeit in einem Altenheim, hat wohl aus dem Schreck heraus einmal nach dem kleineren Hund geschnappt. Beide Parteien tauschten die Versicherungsdaten aus und waren sich einig, dass damit die Angelegenheit aus der Welt geschafft sei! Erst am Tag danach suchte der Besitzer des kleineren Hundes den Tierarzt auf, da sich der Kratzer entzündet hatte.
Dies wäre vermutlich nicht der Fall gewesen, wenn der Besitzer des kleinen Hundes seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen und sofort zum Tierarzt gegangen wäre. Der Hund wurde tierärztlich versorgt, danach meldete sich dessen Besitzer bei der Polizei. Die Besitzerin des Schäferhundes erhielt einen Bußgeldbescheid, bezahlte diesen umgehend, damit war der Fall scheinbar abgeschlossen. Drei Monate später jedoch erschienen zwei Polizeibeamte bei der Besitzerin und konfiszierten den Schäferhund. Der hatte vor dem geschilderten Ereignis niemals aggressives Verhalten gezeigt. Dennoch sollte er jetzt eingeschläfert werden.
Dafür, dass das nicht geschah, sorgte ein tierfreundlicher Polizist namens Lars, der denn Hund abends mit seinem Streifenwagen vorgeblich offiziell aus der Todeszelle holte. Doch statt zur Tötungsstation brachte Lars den Hund in Sicherheit und hat damit auf jeden Fall seinen Job riskiert. Unter Tierfreunden ist Lars inzwischen eine Berühmtheit und setzt sich beispielsweise im Dänischen Fernsehen für die Abschaffung des hundefeindlichen Gesetzes in Dänemark ein.

Dänische Ferienhausvermieter protestieren gegen Hundegesetz

Doch die Geschichte des Schäferhundes Thor ist, zumindest bis Lars in Erscheinung trat, alles andere als ein Einzelfall. Täglich werden durchschnittlich zwei Hunde getötet. Dänemark gilt gerade unter Hundefreunden aus Deutschland als beliebtes Urlaubsziel. Doch jetzt fürchten viele von ihnen nicht ganz zu unrecht um ihre Hunde und stornieren geplante Dänemarkreisen. Das bekommt natürlich auch die dänische Tourismusbranche zu spüren. So hat sich einer der größten Ferienhausvermieter, die Firma NOVASOL, jetzt an die Spitze der Gegner des dänischen Hundegesetzes gesetzt und fordert dessen Änderung. Auf der Homepage des Unternehmens heißt es:
„Europas führender Ferienhausanbieter NOVASOL hat das dänische Parlament aufgefordert, sein umstrittenes Hundegesetz umgehend wieder abzuschaffen, und kämpft in einer breit angelegten Medienkampagne dafür, dass deutsche Hundebesitzer weiterhin unbesorgt Urlaub in unserem nördlichen Nachbarland machen können. Hintergrund ist die Verunsicherung zahlreicher Urlauber über das 2010 in Kraft getretene Hundegesetz, das zahlreiche Rassen als gefährlich einstuft und deren Einfuhr verbietet.“
Mittlerweile hat die dänische Ministerin für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei, Mette Gjerskov, zumindest eingeräumt, dass Bedarf für eine Evaluierung und mögliche Änderungen des Gesetzes bestehe:
„Es besteht Bedarf für eine Evaluierung sowohl in Bezug auf bestimmte Hunderassen als auch in Bezug auf die Handhabung von Hunden, die beißen. Das Hundegesetz hat viele Menschen verunsichert. Ich möchte gerne das Gefühl von Sicherheit wiederherstellen und gleichzeitig das Wohl der Tiere, der Hundebesitzer sowie der Menschen, die Angst vor Hunden haben, berücksichtigen. Darum habe ich nun einen Prozess eingeleitet, in dem wir die relevanten Akteure miteinbeziehen und eine fachliche Evaluierung sichern, bevor ich die Gesetzesänderung im Parlament einreichen werde.“
Doch viel mehr als diese Absichterklärung ist bisher nicht dabei heraus gekommen. Und eine Evaluierung, so argumentieren die Gegner des Gesetzes, sei zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ohnehin geplant gewesen. Bis es zu einer substanziellen Änderung kommt, fallen dem Gesetz wohl weiterhin durchschnittlich zwei Hunde pro Tag zum Opfer. Deutsche Hundebesitzer sollten es sich also derzeit dreimal überlegen, ob sie mit ihren vierbeinigen Freunden wirklich Urlaub in Dänemark machen wollen. Ändern wird sich wahrscheinlich erst dann etwas, wenn die Verantwortlichen über Umsatzeinbußen im Tourismus auch im Steuersäckel spüren, dass zur Zeit etwas faul ist, im Staate Dänemark.

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